Kosten

Osteopathische Behandlungstechniken im Rahmen der manuellen Therapie

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn, welche Kosten ihre Krankenkasse übernimmt.

Dafür gelten in der Regel diese Voraussetzungen:

  • Herr Gommel ist als qualifizierter Leistungserbringer (Mitglied des Bundesverbandes Osteopathie – bvo e.V.) anerkannt, somit ist er als Osteopath bei den Krankenkassen gelistet z.B. TKK, LKK
  • Für manche Kassen gilt: Die Behandlung muss medizinisch geeignet und von einem Arzt veranlasst sein. Dazu stellt ein Arzt oder Heilpraktiker eine formlose Bescheinigung aus. (Privatrezept)
  • Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann (ggf. zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung) bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen den festgelegten Kostenanteil.

Für eine osteopathische Behandlung (50-60 Min.) berechnen wir 75 Euro. für Erwachsene und 50 Euro für Kinder.

Physiotherapie

Die Preise für eine physiotherapeutische Behandlung bei Privatpatienten orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Sie benötigen dafür ein Privatrezept von ihrem Arzt.

Für alle Krankenkassenpatienten werden die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10% und 10 Euro pro Verordnung von der Kankenkasse übernommen.

Für Patienten nach Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft die anfallenden Behandlungskosten.